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Service

Mitwirken

Eltern, Schülerinnen und Schüler gestalten das Schulleben in Marpingen aktiv mit – in der Elternvertretung, der Schülervertretung, den Konferenzen und im Förderverein.

Elternvertretung

Das Amt des Elternsprechers – und was man daraus machen kann

Aus der Elternschaft der Klasse werden je für 2 Jahre ein/e Elternsprecher/in und ein/e Vertreter/in gewählt, um als Sprachrohr der Eltern zu den Lehrern und umgekehrt zu agieren. Die Schule legt großen Wert auf eine gute Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern, weshalb in der Regel eine rege Kommunikation zwischen den Tutor/innen und den Elternvertreter/innen herrscht und erwünscht ist. Über dieses Amt kann durch die Kommunikation entsprechend zu einem guten Klassenklima beigetragen werden: Fliegen kommunizieren, bevor sie zum Elefanten werden!
Die Elternvertreter/innen berufen auf Wunsch der Eltern oder in Absprache mit den Lehrern die Elternabende ein und leiten diesen, wenn es Dinge zu besprechen gibt. Bei Festlichkeiten helfen sie, die Aufgaben und Projekte der Klassen zu organisieren.
Sie sind Ansprechpartner für die Klassen- und Fachlehrer sowie für Eltern bei Belangen, die die Klasse betrifft.
Sie sind Teil von Klassenkonferenzen, um Eltern oder die Klasse zu vertreten und die Elternmeinungen direkt in die Lehrerschaft zu tragen.
Sie können als Moderatoren bei Problemen fungieren.



In der Gesamtelternvertretung werden ca. zwei bis vier Treffen pro Jahr der gesamten Elternvertretung organisiert. Dort werden Schulelternsprecher/in und Vertreter/in gewählt. Bei Treffen ist die Schulleitung vertreten. Es werden Informationen ausgetauscht und anliegende Themen diskutiert. Es können Anträge für die Gesamt- und Schulkonferenz gestellt werden.
Die Elternvertretung ist in die meisten Entscheidungen die Schule betreffend involviert. Sie sitzt in der paritätisch besetzten Schulkonferenz und ist Teil der Gesamtkonferenz. In allen Fachkonferenzen werden Vertreter/innen der Eltern entsandt, sowie in übergeordnete Gremien wie Landeselternvertretung und Kreisvertretung.
An unserer Schule hat sich eine gute Beziehung zwischen der Elternvertretung und der Schule entwickelt. Es gibt kurze Wege zu Lehrkräften und der Schulleitung und wir diskutieren auf Augenhöhe. Ebenso gibt es einen wertschätzenden Umgang untereinander – selbst bei differierenden Meinungen.
Die Elternvertretung ist eine gute Möglichkeit positive Akzente an der Schule zu setzen, Beteiligte miteinander zu vernetzen und somit auch das Lernen und die Zeit, die das Eigene Kind hier verbringt, zu verbessern.

Keine Scheu … wir sind froh für neue Mitglieder und jede helfende Hand, die uns dabei unterstützt für unsere Kinder!

Schülervertretung

Gruppenfoto der Schülervertretung: Jugendliche sitzen und stehen im Freien vor dem Schulgebäude

Hallo,

wir sind die Schülervertretung unserer Schule!

Unsere Aufgabe ist es, Events, wie beispielsweise das Kickoff oder Marpinger next Toptalent zu organisieren und uns für die Interessen der Schüler einzusetzen. Dazu sind wir mit 3 Schüler in der Gesamtkonferenz und mit 4 Schüler in der Schulkonferenz vertreten.

Falls dich dies interessiert und auch du Mitglied der SV werden möchtest und/oder irgendwelche Probleme oder Vorschläge zur Schule hast, sprich einfach einen von uns an oder schreib uns eine Mail an

SV@gemsmarpingen.de

Förderverein

Der Förderverein finanziert seine Hilfe

  • aus dem Erlös der Schulfeste
  • aus Mitgliederbeiträgen
  • aus Spendenzuweisungen

Unsere Mitgliedsbeiträge

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Mitgliedschaft in unserem Förderverein interessieren! Der monatliche Beitrag beträgt nur 1 Euro und wird einmal jährlich am 15.09. per Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen.

Die Mitgliedschaft endet nicht automatisch kann aber jederzeit, spätestens jedoch einen Monat vor dem 15.09. eines Jahres, formlos schriftlich/per E-Mail gekündigt werden. Sonst verlängert sie sich automatisch um ein Jahr.

Bitte beachten Sie, dass bei Rücklastschriften eine Gebühr von 6 Euro (aktuelle Bankgebühr) fällig wird, die wir bei nicht fristgerechter Kündigung in Rechnung stellen. Ihr Beitrag unterstützt unsere Projekte und Aktivitäten, die allen Schülerinnen und Schülern der Gemeinschaft zugutekommen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Gemeinsam können wir viel bewegen!

Sie können den Förderverein über die Tutoren der Schüler oder Herrn Junk erreichen.

Der Vereinsvorstand

FunktionName
1. VorsitzendeTanja Wagner
2. VorsitzenderAndreas Martin-Damerow
KassiererinLinda Recktenwald
SchriftführerinPetra Brenner-Wolff
Vertreter der SchuleRalf Junk
BeisitzerNicole Graus, Heike Gläser, Pascale Gabler
KassenprüferJan Wagner, Bianca Bock

fv@gemsmarpingen.de

Termine

Zum Terminkalender

Folgende Aktionen wurden vom Förderverein unterstützt:

…Fahrten

  • Fahrten zu Partnerschaftsschulen
  • Besuche von Schulklassen aus Frankreich
  • Fahrten ins Schullandheim
  • für Klassenfahrten (individuelle Schülerzuschüsse)
  • Schulskikurs (Klassenstufe 10) Feldberg im Schwarzwald
  • TransAlp (Alpenüberquerung mit dem Fahrrad im Rahmen des Seminarfaches in Klassenstufe 12)
  • Lehrfahrten (z. B. Erdkunde Leistungskurs Exkursion Ruhrgebiet)

…Lehrgängen, Seminaren, Projekten, Aktionen

  • Teilnahme der Schülervertretung an Schülerseminaren
  • Seminarkosten für Elternvertretung
  • Referenten für Elternabende und Elternfortbildung
  • Kostenübernahmen für AG-Projekte
  • Trikots für Schulmannschaften, Ausstattung der AG’s mit Pullover
  • Kosten für Mathematik-Wettbewerbe
  • Trommel-Workshop
  • Theaterbesuche
  • Kostenübernahme (z. B. Fahrtkosten) bei „Jugend debattiert“

…Schulhaus- und Schulhofgestaltung

  • Kletterspinne
  • Fahrradständer
  • Ruhebänke
  • Baummikado
  • Blumen im Schulhaus
  • Ausstattung des Musiksaals

…Förderung der Informationstechnik

  • Möblierung des 2. Computerraumes
  • Homepage
  • Schulfilm

…Förderung von Kunst und Kultur

  • Musikinstrumente
  • Kauf eines Gemäldes von Gerd Eich
  • Boxen für Schulband

… Stiftung von Schüler-Ehrungen

  • Preise für Abschlussleistungen
  • Preise für Vorlesewettbewerb
  • Preise für Belobigungen
  • Zuschüsse für Abschluss- und Abiturfeiern

Der Förderverein der Gemeinschaftsschule Marpingen ist ein gemeinnütziger Verein und berechtigt, für die Finanzierung seiner satzungsgemäßen Aufgaben Spenden entgegenzunehmen und Bescheinigungen darüber auszustellen. (Finanzamt St. Wendel)

Gesamtkonferenz

§ 8 Schulmitbestimmungsgesetz

(1) An jeder Schule besteht eine Gesamtkonferenz. Sie tritt mindestens dreimal im Schuljahr, […] zusammen. Vorsitzende oder Vorsitzender der Gesamtkonferenz ist die Schulleiterin oder der Schulleiter.

(2) Mitglieder der Gesamtkonferenz sind

  1. die Schulleiterin oder der Schulleiter als Vorsitzende oder Vorsitzender,
  2. alle an der Schule unterrichtenden Lehrkräfte, Lehrhilfskräfte und im Vorbereitungsdienst stehenden Lehrkräfte,
  3. […] je drei ständige Vertreterinnen und Vertreter der Schülervertretung, die mindestens der Klassenstufe 8 angehören und der Elternvertretung der Schule.

Die Gesamtkonferenz befasst sich mit allen Angelegenheiten, die für die Arbeit der betreffenden Schule von wesentlicher Bedeutung sind. Sie berät und beschließt über die ihr durch besondere Bestimmungen übertragenen Angelegenheiten sowie darüber hinaus im Rahmen der für sie geltenden Vorschriften über die für Unterricht und Erziehung in der Schule erforderlichen Maßnahmen, insbesondere auf folgenden Gebieten:

  1. Koordinierung der Arbeitspläne und der Unterrichtsmethoden,
  2. Grundsätze zur Sicherung einer einheitlichen Leistungsbewertung an der Schule,
  3. Aufteilung der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel,
  4. Angelegenheiten der anderen Lehrkräftekonferenzen und der Lehrkräfteausschüsse, wenn diese eine Entscheidung der Gesamtkonferenz beantragen,
  5. Ausschluss aus der Förderschule sowie Antrag auf Ausschluss von allen Schulen des Landes mit Ausnahme der Schule für Erziehungshilfe an die Schulaufsichtsbehörde.

Darüber hinaus befindet die Gesamtkonferenz über:

  1. Fachstunden und Lehrplaninhalte können in benachbarte Klassenstufen verlagert werden. Am Ende eines Zwei-Jahres-Zeitraums müssen die Anforderungen des Lehrplans erreicht und der Stundenausgleich erfolgt sein.
  2. Die Fächer können innerhalb des Schuljahres epochal unterrichtet werden, zum Beispiel in den Klassenstufen 7 bis 10 die Fächer Bildende Kunst und Musik ein Halbjahr zweistündig.
  3. Stundenanteile mehrerer Fächer können für fächerübergreifende Projekte (Einzelprojekte, Projekttage, Projektwochen) zusammengefasst werden.
  4. Zeiten für selbstorganisiertes Lernen können eingeplant werden.
  5. Jahrgangsübergreifende Lernangebote können modularisiert angeboten werden. Die Anforderungen zentraler Leistungsüberprüfungen und Abschlussprüfungen sind zu berücksichtigen.
  6. Unterrichtsorganisation:
    Zum Beispiel den Unterricht im Fach Deutsch in der Klassenstufe 7 auf zwei Anspruchsebenen als Grundkurs und Erweiterungskurs zu erteilen, den Unterricht im Fach Deutsch in Klassenstufe 8 als Klassenunterricht fortzuführen, den Unterricht im Fach Biologie und in einem der Fächer Chemie oder Physik bis einschließlich Klassenstufe 10 als Klassenunterricht fortzuführen, usw.

Schulkonferenz

Schulkonferenz (§ 44 Schulmitbestimmungsgesetz)

(1) An jeder Schule wird eine Schulkonferenz gebildet. Sie tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen.

(2) Vorsitzende oder Vorsitzender der Schulkonferenz ist die Schulleiterin oder der Schulleiter, bei Verhinderung die ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter.

§ 45 Mitglieder der Schulkonferenz

(1) Stimmberechtigte Mitglieder der Schulkonferenz sind:

  • die Schulleiterin oder der Schulleiter oder die ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter,
  • drei von der Gesamtkonferenz aus dem Kreis ihrer stimmberechtigten Mitglieder gewählte Lehrkräfte und Lehrhilfskräfte,
  • vier von der Elternvertretung aus ihrer Mitte gewählte Erziehungsberechtigte,
  • vier von der Schülervertretung aus ihrer Mitte gewählte Schülerinnen und Schüler, die mindestens der Klassenstufe 8 angehören.

An den Sitzungen der Schulkonferenz sollen eine Vertreterin oder ein Vertreter des Schulträgers sowie bei Berufsschulen zwei Vertreterinnen und Vertreter der in § 17 Abs. 1 Satz 2 SchoG Genannten, die von der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer zu benennen sind, mit beratender Stimme teilnehmen.

[…]

§47 Aufgaben der Schulkonferenz

(1) Die Schulkonferenz dient dem Zusammenwirken von Lehrkräften, Eltern und Schülerinnen und Schülern bei der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule.

(2) Aufgabe der Schulkonferenz ist es, gemeinsam interessierende Fragen des Schullebens der einzelnen Schule zu erörtern und den jeweils zuständigen Gremien der Schule Vorschläge zu unterbreiten. Ferner berät und beschließt sie im Rahmen der geltenden Vorschriften sowie der gegebenen personellen, räumlichen und sächlichen Voraussetzungen über:

  • allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten der Ordnung in der Schule, insbesondere Aufstellung einer Hausordnung sowie die regelmäßige Anfangszeit des täglichen Unterrichts,
  • den Beginn und den Umfang der äußeren Fachleistungsdifferenzierung in der Sekundarstufe I der Gemeinschaftsschule gemäß § 3a Absatz 2 Satz 6 SchoG; Beschlüsse bedürfen einer Zweidrittelmehrheit,
  • Grundsätze für Art und Umfang der Hausaufgaben sowie für die Zeitplanung für die Klassenarbeiten,
  • Angebot freiwilliger Unterrichtsveranstaltungen,besondere Veranstaltungen der Schule, insbesondere Veranstaltungspläne für Schulwanderungen, Lehrfahrten und Schullandheimaufenthalte,
  • Maßnahmen der Schule zur Schulwegsicherung, insbesondere Schulwegpläne und Einsatz von Schülerlotsinnen und Schülerlotsen sowie Anträge in diesen Angelegenheiten an die zuständigen Behörden,
  • Zusammenarbeit der Schule mit den Schulträgern, den Schulen der Schulregion, den Kirchen, dem Jugendamt, den Kammern sowie Berufsverbänden und der Berufsberatung,
  • Vorschläge zur Entwicklung, Gliederung und Änderung der Schule,
  • Anträge auf Genehmigung von Schulversuchen, von abweichenden Organisationsformen des Unterrichts und abweichende Formen der Mitwirkung und Mitbestimmung gemäß § 53,
  • Anträge auf Zuteilung von Haushaltsmitteln für sächliche Ausgaben sowie zur Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs und zur Verwaltung der zur Verfügung gestellten Mittel,
  • Vorschläge für Baumaßnahmen.

(3) Die Schulkonferenz ist von den zuständigen Behörden in folgenden Angelegenheiten zu hören:

  • Teilung, Zusammenlegung, Änderung und Auflösung der Schule,
  • Baumaßnahmen im Bereich der Schule,
  • wichtige organisatorische Änderungen im Schulbetrieb.

(4) Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet die Schulkonferenz über alle wichtigen Angelegenheiten des Schullebens.

§ 48 Vermittlung bei Konflikten

(1) Die Schulkonferenz soll in Konfliktsituationen, die im Schulleben entstanden sind, vermittelnd tätig werden.

Qualitätsverbesserungsprozess (QVP)

Die QVP – Gruppe ist eine Steuergruppe, die sich seit dem Schuljahr 2015/16 mit der systematischen Weiterentwicklung von Unterricht, Erziehung, Kooperation wie auch dem Schulmanagement verschrieben hat. Ihre Arbeit basiert auf einem Mandat der Gesamt- und Schulkonferenz. Die Arbeit dieser Gremien ergänzen sich gegenseitig. Daraus ergibt sich die Zusammensetzung aus Lehrkräften der jeweiligen Jahrgangteams, der Schulleitung und die Zusammenarbeit mit der Eltern- und Schülervertretung. Die daraus entstehenden Arbeitskreise stehen für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft offen, um damit eine gemeinsame Verbesserung der Unterrichts- und Schulstruktur zu gewährleisten.

Der Schulentwicklungsprozess wird durch die QVP mit Blick auf das Leitbild der Schule gestaltet und begleitet. In den vergangenen Jahren wurden somit zahlreiche Projekte umgesetzt, wie die interne Evaluation von Schule und Unterricht, die Kooperationsvereinbarung, die Verschönerung des Schulhauses, die Powertage und vieles mehr.

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